| § 1 - Eigentümer des Hotels **** EVITA&SPA in Tleń und Betreiber dieses Hotels ist Krzysztof Otlewski, der das Gewerbe unter dem Namen Evita Hotel & SPA Kommanditgesellschaft Krzysztof Otlewski, ul. Czerska 11, Tleń 86-150 Osie, NIP 559 205 97 50, KRS 0001005529
- Der Hotelgast ist verpflichtet, dem Empfangspersonal einen Lichtbildausweis zur Bestätigung seiner Identität vorzulegen. Weigert sich der Gast, den Ausweis zu zeigen, hat der Empfang das Recht, die Anmeldung zu verweigern.
- Die Zimmer im Hotel werden pro Hotelübernachtung vermietet.
- Die Hotelübernachtung beginnt um 14:00 Uhr am Anreisetag und endet um 11:00 Uhr am Folgetag. Das Hotel hat das Recht, dem Gast die Kosten für eine weitere Übernachtung zu berechnen, wenn das Zimmer nicht innerhalb der festgelegten Zeit geräumt wird.
- Wenn der Gast bei der Anmeldung die Aufenthaltsdauer nicht angibt, gilt das Zimmer als für eine Nacht gemietet.
- Der Wunsch, den Aufenthalt über den bei der Ankunft angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, muss bis 09:00 Uhr am Tag des Mietendes an der Rezeption gemeldet werden.
- Das Hotel berücksichtigt Verlängerungswünsche unter Vorbehalt der Zimmerverfügbarkeit.
- Der Gast darf das Zimmer nicht an andere Personen weitergeben oder zur Verfügung stellen, auch wenn die Kosten für den Aufenthalt bereits bezahlt sind.
- Nicht registrierte Personen dürfen sich in den Zimmern der Hotelgäste von 9:00 bis 22:00 Uhr aufhalten. Nach 22:00 Uhr werden diese Personen automatisch dem vom Gast gemieteten Zimmer zugerechnet, auf dessen Kosten.
- Nachtruhe gilt von 22:00 bis 6:00 Uhr. Lärmendes Verhalten im Zimmer, das zu Beschwerden von Nachbargästen führt, gilt als Verstoß gegen die Nachtruhe. Bei zweimaliger Ermahnung durch die Rezeption und fehlender Reaktion ruft das Hotel die Polizei und erhebt eine Gebühr von 1000 PLN. Dieser Betrag wird der Hotelrechnung hinzugefügt.
- Während der Nachtruhe sind Gäste und Nutzer der Hoteldienstleistungen verpflichtet, die Ruhe des Aufenthalts anderer Gäste nicht zu stören.
§ 2 - Das Hotel erbringt Dienstleistungen entsprechend seiner Kategorie und seinem Standard. Bei Beanstandungen der Dienstleistungsqualität wird der Gast gebeten, diese an der Rezeption zu melden, um eine sofortige Reaktion des Hotels zu ermöglichen.
- Das Hotel ist verpflichtet, den Gästen Folgendes zu gewährleisten:
- Bedingungen für vollständige und ungestörte Erholung,
- Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich Vertraulichkeit der Gästeinformationen,
- professionellen und höflichen Service in allen im Hotel angebotenen Bereichen,
- Zimmerreinigung und notwendige Reparaturen der Einrichtungen in der Abwesenheit des Gastes oder nur mit dessen Zustimmung in seiner Anwesenheit.
- Auf Wunsch des Gastes erbringt das Hotel folgende kostenlose Dienstleistungen:
- Informationen im Zusammenhang mit Aufenthalt und Reise,
- Weckruf zur gewünschten Zeit,
- Gepäckaufbewahrung (das Hotel kann die Annahme von Gepäck außerhalb des Aufenthaltszeitraums sowie von Gegenständen ohne Gepäckscharakter ablehnen).
§ 4 - Das Hotel bietet auf dem Gelände SPA-Dienstleistungen an. Die detaillierten Nutzungsbedingungen sind untenstehend und direkt an der SPA-Rezeption einsehbar.
- Im SPA- und Poolbereich ist verboten:
- Alkoholische Getränke und Speisen zu konsumieren - Glasbehälter mit anderen Getränken mitzubringen - Behandlungen und den Pool im berauschten Zustand zu benutzen - Den SPA- und Poolbereich nach 21:00 Uhr zu nutzen POOLNUTZUNGSREGELN ALLGEMEINER TEIL - Der Poolbereich gehört zum Evita Hotel & SPA, ul. Czerska 11, Tleń, 86-150 Osie.
- Zum Poolbereich gehören: Schwimmbad (19,6 m x 9,2 m), Kinderbecken, zwei Jacuzzi-Wannen und ein Ruheraum (Tepidarium).
- Der Bereich ist täglich von 10:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.
- Die Leitung des Evita Hotel & SPA übernimmt keine Haftung für in den Schließfächern abgelegte Gegenstände, jedoch besteht die Möglichkeit, Wertgegenstände im Safe aufzubewahren.
- Kinder unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im Poolbereich aufhalten.
- Personen, die die öffentliche Ordnung stören, die Regeln nicht befolgen oder den Anweisungen der Rettungsschwimmer und des Personals nicht nachkommen, werden des Geländes verwiesen.
- Alle sich am Gelände befindlichen Personen müssen den Anweisungen der Rettungsschwimmer und des Personals Folge leisten und die Poolregeln strikt beachten.
- Auf dem Gelände herrscht absolutes Verbot von: Rauchen, Mitbringen, Konsumieren, Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken, Drogen und anderen berauschenden, psychotropen Substanzen, Glasbehältern, scharfen Werkzeugen und anderen gefährlichen Gegenständen, Anwesenheit von Tieren sowie Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Zudem ist das Mitbringen von elektronischen Geräten und Schmuck im Poolbereich verboten. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust dieser Gegenstände.
- Kommerzielle Tätigkeiten auf dem Gelände, mit Ausnahme der Tätigkeiten des Evita Hotel & SPA, einschließlich privater Schwimmunterweisung, sind untersagt.
- Für nicht geregelte Angelegenheiten gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung des Ministerrates vom 6. Mai 1997 über die Sicherheitsbedingungen für Personen in den Bergen, beim Schwimmen, Baden und bei Wassersportarten (Amtsblatt 1997 Nr. 57, Pos. 358).
| § 3 - Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die der Gast mit ins Hotel bringt, richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- Beim Verlassen des Zimmers sollte der Gast stets die Tür abschließen und die Magnetkarte an der Rezeption abgeben. Die Rezeption stellt die Magnetkarte auf Basis der Aufenthaltskarte aus.
- Der Verlust der Magnetkarte ist unverzüglich an der Rezeption zu melden. Für die Ausgabe einer neuen Karte fällt eine Gebühr von 50 PLN an.
- Der Hotelgast haftet finanziell für alle Schäden an Einrichtung und Geräten des Hotels sowie im Außenbereich, die durch ihn selbst oder mit ihm anwesende oder ihn besuchende Personen verursacht wurden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine Tabelle mit geschätzten Kosten für die Behebung einiger Arten von Schäden ist an der Hotelrezeption verfügbar.
- Das Hotel haftet nicht für Fahrzeuge und deren Inhalt, die auf dem Hotelparkplatz abgestellt werden.
- Für Schäden durch Minderjährige haften deren Eltern oder Erziehungsberechtigte. Kinder unter 12 Jahren sollten ständig beaufsichtigt werden.
- Persönliche Gegenstände, die der Gast nach seiner Abreise im Hotelzimmer zurücklässt, werden auf Wunsch an eine angegebene Adresse gesendet. Die Versandkosten trägt der Gast. Ohne eine derartige Verfügung bewahrt das Hotel die Gegenstände ein Jahr lang auf Kosten und Risiko des Gastes auf. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände als herrenlos entsorgt. Nicht zuordenbare Gegenstände werden nach Benachrichtigung des zuständigen Landrats zwei Jahre aufbewahrt. Geld, Wertpapiere, Schmuck oder Gegenstände von historischer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedeutung werden unverzüglich dem zuständigen Landrat übergeben. Nach Ablauf der genannten Fristen werden zurückgelassene Gegenstände Eigentum des Finders gemäß Art. 187 BGB und Art. 19 des Gesetzes vom 20. Februar 2015 über Fundsachen.
- In Hotelzimmern, Hotelräumen und Fluren herrscht absolutes Rauchverbot für Tabak und E-Zigaretten. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Bei Zuwiderhandlung durch den Gast oder dessen Begleiter wird eine Vertragsstrafe von 500 PLN pro Verstoß fällig.
- Im Hotel gilt ein Alkoholverbot außerhalb des Hotelrestaurants, der Hotelbar, Hotelzimmer und anderen ausgewiesenen Bereichen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 200 PLN pro Verstoß fällig.
- Im Hotel ist der Konsum von nicht im Hotelrestaurant oder der Bar erworbenem Alkohol untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 300 PLN pro Verstoß fällig.
- Aus Brandschutzgründen ist die Benutzung von Heizgeräten, Bügeleisen und ähnlichen Geräten, die nicht zur Zimmereinrichtung gehören, in den Hotelzimmern verboten.
Für die Nutzung des Bügeleisens steht ein Bügelraum im Zimmer 211 zur Verfügung. - Im Falle eines Feuers oder einer anderen lebens- oder gesundheitsgefährdenden Gefahr oder Sachbeschädigung ist der Gast verpflichtet, unverzüglich das Hotelpersonal zu informieren und sich gemäß den Evakuierungszeichen in Sicherheit zu bringen.
§ 5 - Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen kann das Hotel den weiteren Service für die betreffende Person verweigern. Die Person ist verpflichtet, den Aufforderungen des Hotels unverzüglich Folge zu leisten, offene Rechnungen zu begleichen und eventuell entstandene Schäden zu bezahlen sowie das Gelände zu verlassen.
- Das Hotel kann die Aufnahme von Gästen verweigern, die während eines vorherigen Aufenthalts die Hausordnung schwerwiegend verletzt oder den Frieden anderer Gäste gestört haben.
- Das Hotel kann die Aufnahme von Gästen verweigern, die sich in angetrunkenem oder berauschtem Zustand befinden oder durch ihr Verhalten die Ruhe der anderen Gäste oder den Arbeitsablauf des Personals stören.
REGELN FÜR DEN POOLBEREICH - Im Poolbereich ist ausschließlich enganliegende Badekleidung zu tragen.
- Nutzer sind verpflichtet, im Haupteingangsbereich die Straßenschuhe gegen Badeschuhe (Poolclogs) zu tauschen und diese im Regal oder im Schrank der Umkleidekabine aufzubewahren. Das Betreten und Bewegen im Poolbereich ist nur in Badeschuhen gestattet. Der Pool darf nur mit Badekleidung genutzt werden.
- Jeder Poolsitzer ist verpflichtet, vor Betreten der Poolhalle den ganzen Körper zu waschen und die Füße zu desinfizieren.
- Im Poolbereich ist verboten: auf Wegen zu rennen, andere Nutzer ins Wasser zu stoßen, auf Geländern oder zweckentfremdeten Geräten zu klettern, von Bauwerken oder Poolkonstruktionen zu springen, Rettungsausrüstung zweckentfremdet zu verwenden, Fremdkörper ins Wasser zu werfen, Nahrungsmittel im Poolbereich zu konsumieren, Ausstattung zu beschädigen, Poolwasser zu verschmutzen, Poolspielzeug oder Boards zu beschädigen sowie Getränke und Kosmetikprodukte in Glasbehältern mitzubringen.
- Im SPA-Bereich ist die Nutzung für Personen verboten, die Anzeichen von Hautkrankheiten, Pilzinfektionen, Rötungen, offenen Wunden, ansteckenden Krankheiten, schlecht heilenden Wunden, mangelnder Hygiene, Epilepsie, häufigen intravenösen Injektionen an den oberen Extremitäten, Atembeschwerden, Gleichgewichtsstörungen oder aggressivem Verhalten aufweisen.
- Personen mit instabilem Gesundheitszustand sollen die Angebote mit besonderer Vorsicht oder nach Rücksprache mit ihrem Arzt nutzen. Das SPA-Personal übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Folgen bei Aufenthalten dieser Personen im SPA-Bereich.
- Alle Schnittverletzungen, Verletzungen und Unregelmäßigkeiten sind unverzüglich dem diensthabenden Rettungsschwimmer zu melden.
- Evita SPA behält sich das Recht vor, den Zeitplan und die Öffnungszeiten aufgrund von Feiertagen, kompletter Vermietung des Poolbereichs oder anderen Umständen zu ändern.
HAFTUNG DER POOLGÄSTE - Für Schäden oder Verlust von Einrichtungselementen der Schwimmhalle und des Objekts wird eine Zahlungspflicht in Höhe von 100% des Schadenswertes erhoben.
- Der Eigentümer des Objekts übernimmt keine Haftung für Unfälle, die durch die Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen.
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